3.3. Dem Stammblatt von A.__ ist zu entnehmen, dass er im Schuljahr 2008/09 die Basisstufe besuchte. Anschliessend wechselte er in die 1. Klasse. Grundsätzlich würde dies der Übergangsregelung entsprechen, gemäss welcher die Eltern die Wahl hatten, ob das Kind das erste oder in diesem Fall das zweite Schuljahr im Kindergarten besuchte. Aus welchem Grund A.__ lediglich ein Jahr im Kindergarten bzw. auf der Basisstufe verbrachte, erschliesst sich aus den vorliegenden Akten nicht. Dies ist allerdings vorliegend auch nicht relevant, da A.__