Mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz wurde der Kindergarten zu einem Typus der Volksschule und damit für obligatorisch erklärt (Anpassung an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule [HarmoS Konkordates] vom 14. Juni 2007), die Schulpflicht um zwei Jahre vom vollendeten sechsten auf das vollendete vierte Altersjahr vorverlegt und das Kindergartengesetz als bisherige Grundlage des Kindergartens aufgehoben (Botschaft und Entwurf der Regierung zum X. Nachtrag zum Volksschulgesetz vom 12. Dezember 2006 [nachfolgend: Botschaft], S. 6, www.ratsinfo.sg.ch, ABl 2007 S. 16 f.). Der X. Nachtrag