3.1. Die HPS Z.__ bietet auf allen Schulstufen (Kindergarten, Unter-, Mittel- und Oberstufe) eine Tagessonderschule oder eine Sonderschule mit Internat an. Nach Art. 1 Abs. 1 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1, VSG) gilt dieses Gesetz für die öffentliche Volksschule. Für die anerkannten privaten Sonderschulen als Teil der öffentlichen Volkschule gelten bei der Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes über die sonderpädagogischen Massnahmen sachgemäss die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes (Art. 1 Abs. 1bis lit. b VSG).