d. Mit Verfügung vom 2. Juli 2019 stellte das Bildungsdepartement fest, dass A.__ sich im Schuljahr 2018/2019 in der obligatorischen Schulpflicht befinde. Die Schule X.__ schulde dem Kanton für das Schuljahr 2018/19 die gesetzlich festgesetzte Pauschale von CHF 36'000 für die Sonderbeschulung von A.__.