c. Am 17. Januar 2019 setzte die Schule X.__ das Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik, davon in Kenntnis, dass sie das Schulgeld für A.__ für das Schuljahr 2018/2019 nicht begleichen werde. Die Eltern von A.__ hätten altrechtlich vor 2008, als der Kindergarten noch fakultativ gewesen sei, wegen seiner Beeinträchtigung auf den © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Kindergartenbesuch verzichtet. In dieser Übergangsphase sei es nicht zulässig, das neue Schulrecht mit dem Obligatorium von elf Schuljahren anzuwenden.