b. Die Schule X.__ stellte am 5. Oktober 2018 dem Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik, die Auflistung "Verrechnung: Kinderliste je Schulgemeinde" zu. A.__ war nicht mehr auf dieser Liste. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 teilte das Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik, der Schule X.__ mit, dass A.__ am 1. August 2008 in den Kindergarten eingetreten sei und sich aktuell im elften Schuljahr befinde. Seine Schulpflicht ende erst am 31. Juli 2019. Entsprechend sei die jährliche Pauschale zu entrichten.