Da sich A.__ im Schuljahr 2018/19 in seinem elften und damit letzten obligatorischen Schuljahr befand, hat die Gemeinde den pauschalen Jahresbeitrag zu übernehmen. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2019/151). Entscheid vom 22. Oktober 2019 Besetzung Abteilungspräsident Eugster; Verwaltungsrichterin Bietenharder, Verwaltungsrichter Engeler; Gerichtsschreiberin Schambeck Verfahrensbeteiligte Politische Gemeinde X.__, Schulrat, Beschwerdeführerin, gegen Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen, © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte