etwa CHF 150'000 und somit auf rund drei Prozent des Versicherungswertes der vom Ausschluss betroffenen Gebäude. Bei den nunmehr nachträglich anfallenden Massnahmekosten ist schliesslich zu berücksichtigen, dass die Schutzmassnahmen mit vertretbaren (Zusatz-)Kosten realisierbar gewesen wären, wären sie bereits in die Projektierungs- und Bauphase der Mehrfamilienhäuser und der Tiefgarage miteinbezogen worden.