10/1/24/10). Im von der E.__ AG erstellten Nachweis Objektschutzmassnahmen wird die Überschwemmungshöhe mit 0.00-0.75 m angegeben (vgl. entsprechende Beilage zu act. 10/1/8). Beim Schadenereignis vom 28. Juli 2014 stand das Wasser an den Fassaden bei Haus A schliesslich bis zu 70 cm. Die Aufmauerung von insgesamt zehn Schächten um 50-60 cm reicht dementsprechend offensichtlich bereits daher nicht aus, um einer Überschwemmungshöhe von bis zu 75 cm standzuhalten. Unter diesen Umständen erscheinen die von der GVA geforderten halbautomatischen Hochwasserschutzfenster