Dies bedeutet, dass im Ereignisfall keine lange Zeit für eine Reaktion einer verantwortlichen Person verbleibt, um die gebotenen Vorkehren persönlich zu treffen. Zudem müssen die verantwortlichen Personen anwesend sein, um die Bedienung übernehmen zu können. Verlangt ist zudem, dass sie die notwendigen Handgriffe und Abläufe beherrschen. Temporäre Massnahmen sind daher nur bei langer Vorwarnzeit (mehrere Stunden bis Tage) sinnvoll und erfordern eine einwandfreie und langfristig gesicherte Notfallorganisation © Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte