Eine entsprechende Verpflichtung des Mieters zur Vornahme der gebotenen Vorkehren besteht jedenfalls nicht. Starkniederschläge und die daraus resultierenden Gefährdungen an konkreten Orten lassen sich aber nur relativ kurzfristig vorhersagen, und die Abflussbildung erfolgt äusserst rasch. Das bedeutet, dass die Vorwarnzeit, das heisst die Dauer von der Gefahrenerkennung bis zum Überschwemmungsbeginn, sehr kurz ist; oft vergeht weniger als eine halbe Stunde. Dies bedeutet, dass im Ereignisfall keine lange Zeit für eine Reaktion einer verantwortlichen Person verbleibt, um die gebotenen Vorkehren persönlich zu treffen.