5.3. Die Beschwerdeführerin stellt sich jedoch auf den Standpunkt, die von der GVA geforderten Massnahmen seien im Ergebnis nicht erforderlich. Vielmehr sei der Einsatz eines Beaver-Schlauchdamms (anstelle des ursprünglich vorgesehenen Mäuerchens) entlang der W.__-Strasse, verbunden mit einem manuell anzubringenden Dammbalken bei der Tiefgarageneinfahrt und beim Parkplatz, ausreichend. Weiter habe sie zwei Schächte bei der Tiefgarage sowie acht Schächte bei Haus A und der Tiefgarage um 50-60 cm aufgemauert. Ausserdem habe sie von den Besucherparkplätzen bis zum Containerplatz Sichtbetonbretter montiert und 150 Sandsäcke organisiert (vgl. act. 6 S. 7).