10/1/24/11). Gemäss Ereignisanalyse des Hochwassers vom 28. Juli 2014 drangen bei den Gebäuden der Beschwerdeführerin Wasser und mitgeführter Schlamm über die Türen © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte