4. Die auf dem Grundstück Nr. 0001 der Beschwerdeführerin erstellten beiden Mehrfamilienhäuser und die Tiefgarage sind zum überwiegenden Teil einer mittleren Gefährdung ausgesetzt. Lediglich bezüglich eines Drittels des Hauses B wird eine geringe Gefährdung ausgewiesen (vgl. Gefahrenkarte Wasser, www.geoportal.ch; act. 10/1/24/9). Die skalierte Intensitätskarte Hochwasser für seltene Ereignisse (100-j.) weist für das Haus A der Beschwerdeführerin Fliesstiefen von 25 bis 50 cm (Stufe 2) bzw. beim östlichen Teil des Gebäudes eine Fliesstiefe von 50 bis 75 cm (Stufe 3) aus, wobei die Fliessgeschwindigkeit hauptsächlich 0 bis 1 m/s (Stufe 1) beträgt.