Weiter erarbeitete sie ein Notfallkonzept und schaffte sich 150 Sandsäcke an. Schliesslich liess sie entlang der W.__-Strasse vom Besucherpark- bis Containerplatz ein Mäuerchen errichten und zum Schutz der Lüftungsschächte und Kellerfenster bei den Mehrfamilienhäusern und der Tiefgarage (mit Ausnahmen) Aufmauerungen vornehmen (vgl. act. 7/25, 26). Mit Entscheid vom 26. Juni 2019 wies der Verwaltungsrat der GVA den Rekurs ab. Zur Begründung führte er zusammenfassend aus, die Z.__ AG habe trotz ausserordentlicher Gefährdung die vorgeschlagenen Objektschutzmassnahmen nicht ergriffen.