C. Gegen den Einspracheentscheid erhob die Z.__ AG am 24. März 2017 Rekurs beim Verwaltungsrat der GVA. Sie beantragte die Aufhebung des Entscheids über den teilweisen Ausschluss aus der Versicherung verbunden mit der Auflage, dass sie die Variante 1, eventuell Variante 2, innert einer noch zu verfügenden Frist erstelle. Weiter sei die GVA zu verpflichten, die Kosten der Firma E.__ AG von CHF 6'992.90 zu bezahlen sowie die hälftigen Kosten der notwendigen Objektschutzmassnahmen zu übernehmen (act. 10/1/24). In der Zeit von April 2017 bis Juni 2018 setzte die Z.__ AG verschiedene Objektschutzmassnahmen zur Sicherung der Überbauung vor Hochwasser und Überschwemmung um: