sowie die Tiefgarage und das Gartenhaus auf dem Grundstück Nr. 0001 von der Gebäudeversicherung gegen das Elementarereignis "Hochwasser/Überschwemmung" aus (act. 10/1/13). Die dagegen erhobene Einsprache wies die GVA mit Entscheid vom 15. März 2017 in Bezug auf die beiden Mehrfamilienhäuser und die Tiefgarage ab (Ziff. 1); soweit sich die Einsprache auf das Gartenhaus bezog, hiess sie die Einsprache gut (Ziff. 2; act. 10/1/22).