Eine manuelle Hochwasserschutzbarriere bei der Tiefgarageneinfahrt sei demgegenüber ungenügend (act. 10/1/4). Am 10. November 2015 informierte die Z.__ AG die GVA darüber, dass gestützt auf die Abklärungen der von ihr beigezogenen E.__ AG drei Schutzkonzept- Varianten im Raum stünden, nämlich: 1. Mäuerchen entlang der W.__-Strasse verbunden mit manuell anzubringenden Dammbalken bei der Tiefgarageneinfahrt und beim Parkplatz; 2. Sichern der Lüftungsöffnungen und Kellerfenster mittels halbautomatischen Hochwasserschutzfenstern verbunden mit manuell anzubringendem Dammbalken bei der Tiefgarageneinfahrt;