Mit Schreiben vom 16. März 2015 schlug die Z.__ AG gestützt auf die Empfehlung der D.__ AG den Einbau von Hochwasserschutzfenstern (halbautomatisch) bei allen Lüftungsschächten der Tiefgarage und der Untergeschosse der beiden Mehrfamilienhäuser sowie den Einbau einer mobilen Hochwasserschutzbarriere bei der Einfahrt der Tiefgarage vor (act. 10/1/3). Mit Schreiben vom 28. April 2015 teilte die GVA mit, die Erstellung von Hochwasserschutzfenstern mit automatischer Schliessung bei allen Fenstern bei den Lichtschächten grundsätzlich als geeignete Massnahme zu erachten. Eine manuelle Hochwasserschutzbarriere bei der Tiefgarageneinfahrt sei demgegenüber ungenügend (act. 10/1/4).