forderte die Z.__ AG deshalb auf, umgehend zumutbare Objektschutzmassnahmen zur Beseitigung des Schutzdefizits zu realisieren, ansonsten die Gebäude für das Ereignis "Hochwasser/Überschwemmung" von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen würden (act. 10/1/1). Mit Schreiben vom 16. März 2015 schlug die Z.__ AG gestützt auf die Empfehlung der D.__ AG den Einbau von Hochwasserschutzfenstern (halbautomatisch) bei allen Lüftungsschächten der Tiefgarage und der Untergeschosse der beiden Mehrfamilienhäuser sowie den Einbau einer mobilen Hochwasserschutzbarriere bei der Einfahrt der Tiefgarage vor (act. 10/1/3).