B. Am 22. Dezember 2014 teilte die GVA der Z.__ AG mit, ihr Grundstück Nr. 0001 befinde sich gemäss der Naturgefahrenkarte teilweise im Bereich der geringen und teilweise der mittleren Gefährdung durch Hochwasser. Die Gefährdung des Areals durch den B.__-Bach sei durch historische Ereignisse belegt, wobei das Ereignis vom 28. Juli 2014 deutlich aufgezeigt habe, dass die Gebäude auf dem Grundstück Nr. 0001 diesbezüglich ein erhebliches Schutzdefizit aufweisen würden. Die GVA © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte