A. Die Z.__ AG ist Alleineigentümerin des Grundstücks Nr. 0001 (W.__-Strasse …) in A.__, welches im Jahr 2012 mit zwei Mehrfamilienhäusern (Vers.-Nrn. 0002 [Haus A] und 0003 [Haus B]) und einer Tiefgarage (Vers.-Nr. 0004) überbaut wurde. Am 28. Juli 2014 traten während eines Gewitters in A.__ sowohl der B.__-Bach als auch der C.__- Bach über die Ufer. Dabei floss unter anderem Wasser über die Tiefgarageneinfahrt in die Tiefgarage des Grundstücks Nr. 0001 und flutete zudem die Kellerräume sowie eine Parterrewohnung (vgl. act.