B. Gemäss Polizeirapport vom 10. April 2018 lenkte X.__ am 2. April 2018 einen Personenwagen in angetrunkenem Zustand sowie mit ungenügender Aufmerksamkeit und verursachte einen Verkehrsunfall. Der Führerausweis wurde ihm von der Polizei auf der Stelle abgenommen. Die Analyse der ihm in der Folge abgenommenen Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,54 bis 1,72 (Mittelwert 1,63) Gewichtspromille. Auf den Ereigniszeitpunkt berechnet belief sich die Blutalkoholkonzentration auf minimal 1,59 und maximal 2,18 (Mittelwert 1,89) Gewichtspromille (act. 12/17 Seite 72).