Möglichkeit machte X.__ keinen Gebrauch. Am 21. November 2005 folgte ein Entzug des Führerausweises für die Dauer eines Monats wegen Nichteinhaltens eines genügenden Sicherheitsabstandes mit einem Sattelschlepper auf der Autobahn. Am 19. Dezember 2013 wurde er wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwarnt. Wegen Lenkens eines Lastwagens mit ungenügend gesicherter Ladung wurde ihm der Führerausweis schliesslich am 8. Mai 2015 für die Dauer eines Monats entzogen.