A. X.__, geboren 1974, besitzt den Führerausweis seit 30. Dezember 1992. Im Informationssystem Verkehrszulassung (ehemals Administrativmassnahmenregister) ist er mit verschiedenen Massnahmen verzeichnet. Unter anderem wurde ihm der Führerausweis nach einer verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Untersuchung am 8. Oktober 2003 mangels charakterlicher Eignung auf unbestimmte Zeit entzogen (act. 12/17 Seite 22). Nachdem X.__ in einer Fachtherapie die Hintergründe seiner wiederholten Verkehrsregelverletzungen aufgearbeitet hatte und am 8. Juli 2004 erneut verkehrsmedizinisch und verkehrspsychologisch begutachtet worden war (act.