Im Verfahren zum vorsorglichen Entzug des Führerausweises ist ein strikter Beweis nicht erforderlich. Die pauschalen Hinweise des Beschwerdeführers auf die Möglichkeit einer nicht gültigen Erhebung der Werte – das Testgerät erfülle die Anforderungen an Zuverlässigkeit und Genauigkeit nicht und sei nicht entsprechend den Vorschriften des Geräteherstellers gehandhabt worden – sind deshalb unbehelflich (Verwaltungsgericht, B 2019/149). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 17. November 2020 abgewiesen (Verfahren 1C_585/2019). Entscheid vom 1. Oktober 2019 Verfahrensbeteiligte X.__, Beschwerdeführer,