Da sämtliche Leitungen erdverlegt werden und die Oben- und Fronteinstiege je für sich betrachtet lediglich wenige Quadratmeter Waldbodenfläche beanspruchen sollen, ist nicht mit einer intensiveren Nutzung als bei anderen üblicherweise bewilligten Nutzungen (bescheidene Rastplätze, Feuerstellen, Sport- und Lehrpfade, erdverlegte Leitungen und Kleinantennenanlagen) zu rechnen. Nach Einschätzung des KFA, der zuständigen kantonalen Forstbehörde, wird das Bestandesgefüge des Waldes davon nicht tangiert (vgl. Verfügung vom 30. September 2016, act. 9/17/6, S. 2 E. 4).