Sammelbrunnenstube auf Parzelle Nr. 0001__ (Gebäude Assek.-Nr. 0016__) in der Landwirtschaftszone bleibe in einem Abstand von ca. 15 m bestehen. Die in der neuen Sammelbrunnenstube geplante UV-Anlage könne im Werk Y.__ erstellt werden, wohin das Wasser vom Gebäude Assek.-Nr. 0016__ auf Parzelle Nr. 0001__ über eine alte, möglicherweise das Wasser verunreinigende 2'300 m lange "Betonleitung" geführt werde.