9. Der Beschwerdeführer rügt darüber hinaus (act. 5, S. 13 Ziff. III/C/4), die Baugesuchsunterlagen seien unvollständig, insbesondere hinsichtlich der Leitung zur Liegenschaft R.__. Im Situationsplan ist in diesem Zusammenhang eine rot gekennzeichnete Leitung mit "Hausanschluss R.__" ersichtlich, welche allerdings nicht bis zu den Gebäuden Assek.-Nrn. 0019 f.__ und 0021__ auf Parzelle Nr. 0000__ reicht.