__ bis Anlage Y.__), die Baugesuchsakten zum Bau/Umbau der Anlage Y.__ sowie die Vereinbarung der Beschwerdebeteiligten mit der Beschwerdegegnerin über die Entschädigung für die Nutzung der öffentlichen Quellen im Gebiet X.__ zu edieren und es sei eine Amtsauskunft der Vorinstanz einzuholen. Im Übrigen habe das Verwaltungsgericht eine Beweisverfügung über das Ergebnis des Beweisverfahrens zu erlassen und ihm dazu Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte