3. Der Beschwerdeführer stellt die Beweisanträge (act. 5, S. 5 f., 14-19 Ziff. II/4 f., III/D/1a, 1c-1e, 2, III/E/1 f., 5, III/F/1b, act. 6 lit. B-D, act. 24 Ziff. II, act. 31, S. 3), es seien eine mündliche öffentliche Verhandlung und ein Augenschein durchzuführen; er sei persönlich anzuhören; es seien Akten zum Wasserversorgungsnetz der Beschwerdegegnerin (Quellwasserfassung X.__ bis Anlage Y.__), die Baugesuchsakten zum Bau/Umbau der Anlage Y.__ sowie die Vereinbarung der Beschwerdebeteiligten mit der Beschwerdegegnerin über die Entschädigung für die Nutzung der öffentlichen Quellen im Gebiet X.__ zu edieren und es sei eine Amtsauskunft der Vorinstanz einzuholen.