C. Dagegen rekurrierte K.__ durch seinen Rechtsvertreter am 15. Februar 2017 an das Baudepartement (act. 9/1). Dieses führte am 10. Januar 2018 eine Einigungsverhandlung durch, welche erfolglos verlief (act. 9/22). Mit Zwischenverfügung vom 12. Januar 2018 wies das Baudepartement den Rechtsvertreter von K.__ auf die Praxisänderung betreffend Immissionseinsprache gemäss Art. 685 Abs. 1 ZGB hin, welche durch den Entscheid VerwGE B 2015/279 vom 28. März 2017 eingetreten sei (act. 9/21). Am 25. April 2018 verzichtete das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) auf eine Stellungnahme (act. 9/39).