4. In der Baubewilligung vom 1. September 2017 (Beilage zu act. 10/1, S. 12 Ziff. 14) wurde die Beschwerdegegnerin auflageweise verpflichtet, bei der umgebauten Anlage das vom BAFU empfohlene Qualitätssicherungssystem (QS-System) zur Gewährleistung der bewilligten Sendeleistungen und Senderichtungen im Zeitpunkt der Inbetriebnahme umzusetzen. Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt (act. 5, S. 2), das QS-System biete nicht genügend Sicherheit.