der BERENIS ausgewählten Studien mit den Auswirkungen nichtionisierender Strahlung. Die Grenzwertfestlegung in der NISV beruhe auf einem Betrugssystem mit manipulierten Gutachten. Sämtliche Entscheide aller schweizerischen Rechtsmittelinstanzen mindestens der letzten fünf Jahre im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung basierten auf einer fehlerhaften Wissensbasis. Zum Erhalt der Gesundheit breiter Bevölkerungskreise müsse die vorliegend strittige Baubewilligung verweigert werden.