Entscheid Verwaltungsgericht, 11.02.2020 Baurecht, Art. 1 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, Art. 14 lit. a USG, Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und Ziff. 6 Anhang 1 sowie Anhang 2 NISV. Die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunksendeanlage wurde von der Vorinstanz zu Recht bestätigt, da die in der NISV festgelegten Grenzwerte gemäss bisherigem Wissensstand verfassungs- und gesetzeskonform und die massgeblichen Grenzwerte eingehalten sind (Verwaltungsgericht, B 2019/145). Entscheid vom 11. Februar 2020 Besetzung