2. Die amtlichen Kosten des Rekurs- und des Beschwerdeverfahrens von insgesamt CHF 2‘500 werden je zur Hälfte der Beschwerdegegnerin und der Beschwerdebeteiligten auferlegt. Auf die Erhebung der Kostenanteile für das vorinstanzliche Abstimmungsbeschwerdeverfahren in der Höhe von je CHF 500 (insgesamt CHF 1‘000) sowie des Kostenanteils der Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeverfahren im Betrag von CHF 750 wird verzichtet. Die Beschwerdebeteiligte bezahlt für das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht CHF 750. Den Beschwerdeführern wird der im Beschwerdeverfahren geleistete Kostenvorschuss von CHF 1‘500 zurückerstattet. 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt.