Leistungsauftrag (vgl. zum Begriff B. Rütsche, Staatliche Leistungsaufträge und Rechtsschutz, in: ZBJV 152/2016, S. 71 ff., S. 79 ff.) an die Beschwerdebeteiligte, d.h. als Leistungsvereinbarung mit einer öffentlich anerkannten privaten Schule, zu qualifizieren.