Der Nachtrag I (Projekt Schule 2020) sieht demnach eine Aufgabenübertragung (Beleihung) an die Beschwerdebeteiligte vor. Dadurch soll das Kathi zu einer öffentlichen Schule der Beschwerdegegnerin mit privater Trägerschaft gemacht werden (vgl. dazu auch J. Raschle, Schulrecht der Volksschule im Kanton St. Gallen, 2. Aufl. 2008, S. 178 f.). Wie die Beschwerdeführer richtig ausgeführt haben (act. 5, S. 24 Rz. 6.1.7), ist der Schulvertrag in der Fassung gemäss Nachtrag I demzufolge als öffentlich-rechtlicher © Kanton St.Gallen 2024 Seite 15/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte