Ein Beispiel für eine solche Erfüllungsprivatisierung sind die staatlich anerkannten privaten Sonderschulen im Kanton St. Gallen (vgl. Art. 1 Abs. 1bis in Verbindung mit Art. 39 ff. und Art. 124 VSG in Verbindung mit Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen, Sonderschulverordnung; sGS 213.951), mit welchen das BLD Leistungsvereinbarungen abschliesst (vgl. Art. 40bis lit. a VSG in Verbindung mit Art. 15 f. Sonderschulverordnung und zur Finanzierung Art. 39bis f. VSG und Art. 20 ff. Sonderschulverordnung). Obwohl © Kanton St.Gallen 2024 Seite 13/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte