7. Die Beschwerdeführer stellen sich auf den Standpunkt (act. 5, S. 43 f. Rz. 6.15), die Vorlage hätte laut Art. 6 lit. b in Verbindung mit Anhang Ziff. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Wil (sRS 111.1, GO) dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen.