vollständige Medienmitteilung des Klosterbeirates St. Katharina vom 6. Dezember 2011 sowie (undatierte) Stellungnahmen zur Einhaltung der Lektionentafeln sowie zur Zulässigkeit der Seedukation von den Gegenparteien zu edieren und es seien die Schulratspräsidentin und der Präsident der Bildungskommission zu befragen. Auf diese beantragten prozessualen Vorkehren kann indes verzichtet werden. Die entscheidrelevanten tatsächlichen Verhältnisse ergeben sich mit hinreichender Klarheit aus den Verfahrensakten (vgl. hierzu BGer 1C_13/2018 vom 13. März 2019 E. 3 mit Hinweisen).