2. Die Beschwerdeführer stellen verschiedene Beweisanträge (act. 5, S. 10, 15, 18, 31, 33 f., 39 Rz. 3.2, Rz. 5.2.2, Rz. 6.5.5, 6.7.2, 6.10.8b, FN 200). So seien die Aktennotiz einer Besprechung zwischen der damaligen Schulpräsidentin der Beschwerdegegnerin und einer Vertreterin des BLD betreffend Oberstufenkonzept aus dem Jahr 2010, ein Schreiben des BLD vom 24. März 2010 und ein solches der damaligen Schulpräsidentin an den Stadtrat der Beschwerdegegnerin von Anfang 2014, die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/19 Publikationsplattform St.Galler Gerichte