D. Gegen den Entscheid des DI (Vorinstanz) vom 2. Juli 2019 erhoben X.__ (Beschwerdeführer 1) sowie Y.__ und die Jungen Grünen Wil-Fürstenland (Beschwerdeführer 2 und 3), alle vertreten durch den Beschwerdeführer 1, am 6. Juli 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht (act. 1). Am 5. August 2019 (act. 5) ergänzten sie ihre Beschwerde mit einer ausführlichen Begründung und den Rechtsbegehren, es seien der angefochtene Entscheid sowie die Beschlüsse des Stadtparlaments der Politischen Gemeinde Wil (Beschwerdegegnerin) vom 11. Februar 2016 (Traktandum 2) aufzuheben. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, ihr Verhältnis zur Stiftung Z.__ (Beschwerdebeteiligte) rechtskonform zu regeln.