In der Folge stimmte die Bürgerschaft der Stadt Wil diesen Parlamentsbeschlüssen stillschweigend zu, indem innert der Frist bis 21. März 2016 kein fakultatives Referendum ergriffen wurde. Gemäss Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 f. Nachtrag I soll neu die Stadt über die Aufnahme von Mädchen mit Wohnsitz in Wil ins Kathi entscheiden und die Schülerinnen der Schule zuweisen (act. 6.1/7a, act. 9.1/9/1, 6-20, 23, act. 9.1/13/27). C. Gegen die Beschlüsse des Stadtparlaments Wil vom 11. Februar 2016 erhoben X.__, Y.__ und die Jungen Grünen Wil-Fürstenland am 25. Februar 2016