A. Am 30. Oktober 1996 unterzeichneten das Kloster St. Katharina, Wil, eine öffentlichrechtliche Korporation (vgl. Art. 42 Abs. 2 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen; sGS 173.5, VKK), und die Politische Gemeinde Wil einen Vertrag über die Führung einer Mädchensekundarschule durch das Kloster St. Katharina. Das fakultative Referendum dagegen wurde innert der Frist vom 11. März 1997 bis 10. April 1997 nicht ergriffen.