Dabei handelt es sich um eine Aufgabenübertragung (Beleihung) an die private Trägerschaft der Mädchensekundarschule. Die Schule soll dadurch zu einer öffentlichen Schule der Stadt mit privater Trägerschaft gemacht werden. Eine solche Beleihung entbehrt einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Verwaltungsgericht, B 2019/144). Die gegen dieses Urteil erhobenen Beschwerden beim Bundesgericht wurden mit Urteil vom 5. November 2021 gutgeheissen (Verfahren 2C_136/2020 und 2C_137/2020). Entscheid vom 17. Dezember 2019 Besetzung Abteilungspräsident Zürn; Verwaltungsrichterin Bietenharder, Verwaltungsrichter Engeler; Gerichtsschreiber Bischofberger Verfahrensbeteiligte