Entscheid Verwaltungsgericht, 17.12.2019 Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit, Art. 163 GG, Art. 62 Abs. 2 Satz 2 BV, Art. 25 Abs. 3 KV, Art. 9 VSG. Am 11. Februar 2016 beschloss das Stadtparlament Änderungen des bestehenden Schulvertrags zwischen dem Kloster St. Katharina und der Politischen Gemeinde Wil über die Führung einer Mädchensekundarschule durch das Kloster St. Katharina. Unter anderem soll neu die Stadt über die Aufnahme von Mädchen mit Wohnsitz in Wil in die Mädchensekundarschule entscheiden und die Schülerinnen der Schule zuweisen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabenübertragung (Beleihung) an die private Trägerschaft der Mädchensekundarschule.