Folglich reicht der Umstand, dass an einer privaten Schule ein besserer Unterricht zur Verfügung stehen könnte, nicht aus, um eine Finanzierungspflicht des Gemeinwesens auszulösen. In Anbetracht der Kooperationspflichten zwischen Eltern und Schule erscheint es überdies als widersprüchlich, die anlässlich des runden Tisches getroffene Lösung einer Kleinklassenbeschulung nur eine Woche später über Bord zu werfen, den Übertritt an die Privatschule an die Hand zu nehmen und die bisherige Schule vor vollendete Tatsachen zu stellen.