Beschwerdegegnerin den Antrag für eine Privatbeschulung mit kompletter Kostenübernahme ab, sprach jedoch ein Schulgeldbeitrag von CHF 10'675 für das Schuljahr 2018/19 zu. Weiter stimmte sie dem vom SPD beantragten Schulwechsel in eine Kleinklasse der Volksschule C.__ mit Einbezug der Schulsozialarbeit zu (act. 12/9a/10). Am 14. Dezember 2018 teilten die Beschwerdeführer zunächst per E- Mail mit, mit dem Entscheid nicht einverstanden zu sein; sie würden innerhalb einer Woche eine akzeptable Lösung erwarten, wonach T.__ am 6. Januar 2019 wieder zur Schule gehen könne (act. 12/9a/11).