Dabei wurden die Eltern darauf hingewiesen, dass für die Finanzierung einer Privatschule grundsätzlich die Eltern verantwortlich seien, wobei sich die Beschwerdegegnerin mit einem Schulgeldanteil nur bei Oberstufenklassen beteilige, weil die Gemeinde keine eigene Oberstufenschule führe. Eine komplette Kostenübernahme für Privatschulen werde grundsätzlich abgelehnt; jedoch werde jeder Antrag im Schulrat separat geprüft (act. 12/9a/6). Mit E-Mail vom 13. Dezember 2018 teilten die Beschwerdeführer mit, T.__ sei den ganzen Tag in der "P.__" gewesen und es habe ihr sehr gut gefallen, weshalb sie sehr dankbar wären, wenn ihr Gesuch um Kostenübernahme gutgeheissen würde (act. 12/9a/7).